| Führerscheinklassen
alt |
Führerscheinklassen
neu |
| 1 |
Leistungsunbeschränkte Krafträder
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Au |
Leistungsunbeschränkte Krafträder |
| 1a |
Krafträder bis 25 kW, nicht mehr
als 0,16 kW/kg
Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz
der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km)
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Ab |
Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter
Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern
bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg
"Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25
Jahren möglich |
| 1b |
Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16-
und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
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A1 |
Inhalt unverändert
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| 3 |
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger
Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von
weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
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B |
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger
bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und
die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten
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BE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
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CE |
Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit
Anhänger bis 750 kg
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C1E |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg
nicht überschreiten
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| 4 |
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M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
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